Anschlussfinanzierung

· Anschlussfinanzierung

Während man bei Ratenkrediten die in Anspruch genommene Darlehenssumme in der Regel in einem Zeitrahmen von wenigen Jahren wieder zurück gezahlt hat, ist dieses bei den Immobilienkrediten kaum möglich.

Aufgrund der relative hohen Finanzierungssummen braucht man nicht selten 20-30 Jahre, um die beanspruchte Kreditsumme vollständig wieder zurück gezahlt zu haben. Da man allerdings die Zinsen beim Hypothekendarlehen im Rahmen einer Vereinbarung nur für fünf oder zehn Jahre festschreiben lässt, oder direkt eine variable Verzinsung ohne Laufzeit wählt, fällt im Rahmen der Immobilienfinanzierung fast immer die so genannte Anschlussfinanzierung an. Diese Finanzierung schließt sich lückenlos an die vorherige Finanzierung an und gewährleistet so, dass der Kreditnehmer das Darlehen nicht an dieser Stelle komplett tilgen muss, sondern es findet quasi eine Verlängerung des bisherigen Darlehens statt. Grundsätzlich kann man sich als Kunde natürlich nach Ablauf der Laufzeit des bisher genutzten Immobilienkredites entscheiden, ob man sich zum eine für die Verlängerung des Darlehens bei der gleichen oder bei einer anderen Bank entscheidet, und auch die Darlehensform kann man erneut wählen, also ob man die Zinsen für eine Laufzeit fest vereinbaren möchte oder einen variablen Zinssatz haben möchte. In der Praxis unterscheidet man zwei Arten der möglichen Anschlussfinanzierung, wobei man in der ersten Variante nochmals zwei Versionen unterscheiden kann. Auf der einen Seite gibt es die zeitige Anschlussfinanzierung.

Zeitig bedeutet, dass die Anschlussfinanzierung dann vorgenommen wird, wenn das bisherige Darlehen fällig wird. Handelt es sich bei diesem Darlehen um ein Darlehen mit Zinsfestschreibung, ist das Fälligkeitsdatum im Vertrag genannt. Wurde hingegen ein variabler Zinssatz vereinbart, so kann das Darlehen in der Regel unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist jederzeit fällig gestellt werden und somit eine Anschlussfinanzierung durchgeführt werden. Auf der anderen Seite existiert aber auch die so genannte vorzeitige Anschlussfinanzierung. Diese Art der Anschlussfinanzierung wird dann genutzt, wenn das bisher genutzte Darlehen (mit fester Zinsvereinbarung) erst Monate oder sogar Jahre später fällig wird. Damit man das bestehende Darlehen aber nicht vorzeitig auflösen muss, was erhebliche Nachteile in Form der Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zur Folge hätte, ist das klassische Mittel zur Nutzung der vorzeitigen Anschlussfinanzierung das so bezeichnete Forward Darlehen (Vorausdarlehen).

Im Rahmen des Forward Darlehens als eine Art der Anschlussfinanzierung, schließt man quasi zum jetzigen Zeitpunkt einen Darlehensvertrag über ein Darlehen ab, welches aber erst dann in Kraft tritt, wenn das bisherige Darlehen fällig ist. Man kann sich im Rahmen des Forwarddarlehens demnach schon zum aktuellen Zeitpunkt den Zinssatz sichern, den man dann später ab Fälligkeit des bisherigen Darlehens zahlen muss. Da das Forward Darlehen erst ab der Fälligkeit des alten Darlehens genutzt wird, muss dieses bisherige Darlehen auch nicht vorzeitig aufgelöst werden und es entstehen dem Kreditnehmer keine Kosten in Form einer zu zahlenden Vorfälligkeitsentschädigung. Die Kosten bestehen nur insofern, als dass das Forward Darlehen als „Preis“ für die Zinssicherheit rund 0,50 Prozent teurer von den Zinsen her ist, als vergleichbare Hypothekendarlehen. Sinn macht der Abschluss des Forwarddarlehens dann, wenn man von zukünftig ansteigenden Hypothekenzinsen ausgeht, denn so kann man sich schon jetzt die noch günstigeren Zinsen sichern.