Schufaeintrag

· Schufaeintrag

Im Jahre 1927 hat sich die Schufa gegründet und seitdem immer weiter entwickelt. über rund 362 Millionen Daten von ca. 62 Millionen Menschen verfügt dieses Unternehmen. Das ist einzigartig, jedenfalls in der Aktualität.

Partner der Schufa haben sich auf eine Zusammenarbeit eingelassen. Es gilt also, nicht nur Informationen einzusammeln und zu erfragen, sondern auch bekannte Details der Schufa mitzuteilen. Schufaeinträge sind sowohl positiv als auch negativ. Ein Schufaeintrag bedeutet nicht immer gleich, dass es was Negatives sein muss. Selbst bei Abschluss eines Mobilfunkvertrages gibt es einen Schufaeintrag. Aber natürlich kommen auch Forderungen nach gerichtlicher Entscheidung, Schulden und Insolvenzverfahren in die Schufa. Und dieses wird den anfragenden Unternehmen bzw. Banken auch mitgeteilt. Der Schufaeintrag bleibt auch nicht für immer bestehen. Das ist ein Irrtum, vielmehr ist es so, dass die Einträge nach einer bestimmten Laufzeit gelöscht werden. Nur die persönlichen Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum, usw. bleiben bei der Schufa gespeichert.

Was den Schufaeintrag angeht, so darf dieser von der Schufa nur denjenigen Personen oder Unternehmen zugänglich gemacht werden, die vom Verbraucher, um dessen Schufaeintrag es konkret geht, zum Einholen der Auskunft ermächtigt worden sind. Diese Ermächtigung muss der Schufa vorliegen. Es ist also nicht möglich, nur weil ein berechtigtes Interesse besteht, einfach die Schufa eines beliebigen Verbrauchers abzufragen. Neben den Vertragsunternehmen, wie zum Beispiel den Banken oder auch den Mobilfunkunternehmen, darf der Betroffene auch selbst seinen Schufaeintrag einsehen.

Möglich ist das im Zuge einer so genannten Selbstauskunft. Durch die Selbstauskunft erhält der Verbraucher eine Übersicht über alle Einträge, die in der Schufa über ihn gespeichert sind. Wird dabei ein offensichtlich falscher oder schon viele Jahre nicht mehr aktueller Eintrag festgestellt, so kann der Verbraucher vom Eintragenden oder notfalls auch über Nachweise von der Schufa selbst verlangen, dass dieser falsche Eintrag umgehend gelöscht wird.