Bankbürgschaft mit Verpfändungserklärung

· Bankbürgschaft mit Verpfändungserklärung

Die zu den Kreditsicherheiten zählende Bürgschaft kommt im Finanzbereich in zwei Varianten vor, nämlich einmal mit einer Person als Bürge, die für die Schuld eines Kreditnehmers gegenüber der kreditgebenden Bank einstehen muss, und zum anderen gibt es auch Bürgschaften, innerhalb derer die Bank der Bürge ist und der Kunde der Empfänger der Bürgschaft.

Solche Bankbürgschaften, auch als Avale bezeichnet, tauchen in der Praxis in den meisten Fällen entweder als Mietbürgschaft auf oder als allgemeinere Bürgschaft, die dann zum Tragen kommen kann, wenn der Kunde in seiner Eigenschaft als Gewerbetreibender einen Auftrag nur dann erhalten kann, wenn er eine Bank als Bürgschaftsgeber vorweisen kann. Die Mietbürgschaft ersetzt in vielen Fällen zum Beispiel die Mietkaution, sodass der Mieter nicht auf Liquidität verzichten muss. Im anderen Fall müssen besonders Handwerker, die einen Auftrag erhalten können, ihr Bonität in der Form gegenüber dem Auftraggeber nachweisen, dass diese ein Kreditinstitut als Bürgen nennen können. Ist dieses der Fall, geht der Auftraggeber von einer guten Bonität des Interessenten auf, weil davon auszugehen ist, dass Kunden mit einer schlechten Bonität von ihrer Bank keine Bürgschaft erhalten würden. Die Bankbürgschaft hat also, bis auf die zu zahlende Avalprovision, für den Kunden im Grunde nur Vorteile. Für die Bank selber stellt die Bürgschaftsverpflichtung selbstverständlich auf der anderen Seite wein Risiko dar, denn im „Schadensfall“ muss das Bürgschaftsversprechen natürlich auch eingelöst werden. Daher erhalten in der Regel auch nur langjährige Kunden der Bank eine solche Bürgschaft, wobei diese Kunden zudem auch eine gute Bonität haben müssen. Trotzdem verlangen manche Banken bei einer Bankbürgschaft zusätzlich auch noch Sicherheiten vom Kunden.

Man spricht in diesem Zusammenhang zum Beispiel von der Bankbürgschaft mit Verpfändungserklärung. Diese Bezeichnung klingt vielleicht auf den ersten Blick ein wenig kompliziert, aber wenn man sich etwas mit dem Thema beschäftigt, wird die Bedeutung relativ schnell deutlich. Kurz gesagt bedeutet die Bankbürgschaft mit Verpfändungserklärung lediglich, dass der Kunde im Gegenzug zum Erhalt der Bürgschaft Guthaben an die Bank verpfänden muss, welches der Bank wiederum als Sicherheit für die Bürgschaftsverpflichtung dienen kann. Die Bankbürgschaft mit Verpfändungserklärung funktioniert in der Praxis auf die Art und Weise, dass der Kunde zunächst eine Verpfändungserklärung gegenüber der Bank abgibt. Im Rahmen dieser Erklärung werden zum Beispiel Wertpapier- oder auch Sparguthaben an die Bank verpfändet.

Dabei ist die Höhe des verpfändeten Betrages in der Regel identisch mit der Höhe der Bürgschaft, welche die Bank dann im Gegenzug für den Kunden übernimmt. Übernimmt die Bank zum Beispiel für den Kunden gegenüber dessen Vermieter eine Mietbürgschaft in Höhe von maximal 10.000 Euro, und kann der Kunde in der Zukunft seine Miete nicht mehr fristgerecht zahlen, muss die Bank ihrer Bürgschaftsverpflichtung nachkommen. Im Gegenzug kann sie dann jedoch im Rahmen der Bankbürgschaft mit Verpfändungserklärung das verpfändete Guthaben dazu nutzen, um den aus der Bürgschaft entstandenen Schaden (Aufwand) durch das Guthaben auszugleichen.