Beleihung als Kreditsicherheit

· Beleihung als Kreditsicherheit

Im Finanzierungsbereich gibt es verschiedene Kreditsicherheiten, die man zur Besicherung eines Darlehens nutzen kann. Dazu zählen zum Beispiel die Verpfändung von Wertpapieren, die Verpfändung von Sparguthaben, eine Bürgschaft oder eine Sicherungsübereignung.

Einen großen Bereich nimmt im Rahmen der Kreditsicherheiten auch die Beleihung ein. Es stellt sich daher die Frage, insbesondere für Kreditnehmern, die zum Erhalt des Darlehens eine Sicherheit stellen müssen, was alles beliehen werden kann. Grundsätzlich kann man mehrere Arten von „Beleihungsobjekten“ unterscheiden, nämlich zum Beispiel Immobilien, Guthaben oder auch Forderungen. Vom Fachbegriff her spricht man in diesen Fällen von einer Grundschuld oder Hypothek bei der Beleihung von Immobilien oder Grundstücken, von der Verpfändung von Guthaben bei der Beleihung von Spar- oder Wertpapierguthaben und von der Abtretung von Forderungen bei der Beleihung von Forderungen, die man als Kreditnehmer gegenüber einer anderen Partei hat. Während diese Beleihungsgegenstände bei Banken als Kreditsicherheit akzeptiert werden, kann man anderweitig, zum Beispiel im Pfandhaus, noch eine weitere Vielzahl von Wertgegenständen beleihen, von der Armbanduhr bis hin zur Spielkonsole. Vom Grundsatz her ist also nahezu jeder Gegenstand oder jedes Recht, welches einen bestimmten Wert hat, auch zu beleihen, es muss sich nur jemand finden, der auf die Beleihung hin Geld zur Verfügung stellt. Wie bereits kurz erwähnt, werden im Bereich der Banken in erster Linie Immobilien und Grundstücke, sowie Guthaben und Forderungen beliehen.

Im Rahmen der Grundschuld oder Hypothek beleiht der Kreditnehmer also das finanzierte Objekt und/oder das Grundstück, indem eine Grundschuld (Hypothek) zu Gunsten der Bank, welche dem Kreditnehmer das Darlehen zur Verfügung stellt, eingetragen wird. Diese Beleihung in Form der Grundschuld beinhaltet im Grunde also die Abtretung des Eigentumsrechts an der Immobilie, und zwar so lange, bis die Darlehensschuld getilgt ist. Rechtlich gesehen ist die Beleihung der Immobilie jedoch keine Abtretung, sondern eine Verpfändung, weil die Grundschuld und auch die Hypothek in den Bereich der Grundpfandrecht einzuordnen sind. Der Beleihungswert einer Immobilien richtet sich übrigens in der Regel nach dem jeweils aktuellen Verkehrswert. Neben Immobilien können auch bestehende Guthaben beliehen werden, wobei dieses in der Praxis in den meisten Fällen in Form einer Verpfändung von Guthaben geschieht. Auch Fahrzeuge können beliehen werden, was dann in der rechtlichen Form der Sicherungsübereignung durchgeführt wird.

Möchte man bestimmte Guthaben beleihen, so sind in erster Linie Sparbriefe und sonstige langfristige und sehr sichere Anlageformen dazu geeignet. Da man den Sparbrief zum Beispiel in der Regel nicht vor Fälligkeit verfügen kann, dieser aber dennoch einen sehr sicheren Gegenwert darstellt, wird dieser von den meisten Banken als Sicherheit akzeptiert und man kann diesen in Höhe des Nominalwertes beleihen. Ähnlich sieht es auch bei den Kapitallebensversicherungen aus, denn auch diese können beliehen werden, was in Form der Abtretung von Forderungen durchgeführt wird. Als Beleihungswert wird in der Regel hier der Rückkaufswert der Versicherung angesetzt, also der Wert, den der Versicherte bei sofortiger Kündigung der Lebensversicherung ausgezahlt bekommen würde. Manche Banken akzeptieren als Sicherheit übrigens auch die Beleihung von Edelmetallen in Form von Barren, Münzen oder werthaltigem Schmuck.