Dauer eines Schufaeintrages

· Dauer eines Schufaeintrages

Bei der Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) handelt es sich um eine Art von Kreditbüro, welches die Daten von insgesamt über 60 Millionen Bundesbürgern gespeichert hat. Fast Jeder, der ein Bankkonto oder zum Beispiel einen Handyvertrag nutzt oder genutzt hat, ist in der Schufa registriert.

Hinsichtlich der in der Schufa vorhandenen Daten unterscheidet man dabei zwischen den persönlichen Daten, also dem Namen, Geburtsdatum, Adresse und Geburtsort, sowie den weiteren Merkmalen, die Produkte und sonstige Fakten betreffen, die für die Bonität des Kunden relevant sein können. „Gefürchtet“ sind hier vor allen Dingen die negativen Merkmale, wozu beispielsweise Mahnbescheide, Eidesstattliche Versicherungen, oder auch unerledigte Kredite zählen. Da man in Deutschland bei negativen Schufamerkmalen so gut wie keinen Kredit bekommt und auch nur ein Guthabenkonto nutzen kann, bedeuten solche Einträge in vielen Bereichen oftmals die Ablehnung von Anträgen im Finanzbereich. Daher stellt sich natürlich für Personen, die aus verschiedenen Gründen solche Einträge in der Schufa stehen haben die berechtigte Frage, nach welchem Zeitraum die Einträge wieder gelöscht werden. Das betrifft natürlich nur die negativen Einträge, denn gegen positive Schufa Informationen, wie zum Beispiel erledigte Kredite, hat natürlich niemand irgendwas. Um die Frage beantworten zu können, wie lange die Dauer eines Schufa Eintrages ist, muss man danach unterscheiden, wer die Löschung des Eintrages vornehmen kann bzw. muss und um welche Art von Eintrag es sich handelt. Nach einer neuesten Studie sind nahezu bei 50 Prozent (!) aller in der Schufa erfassten Personen zum Teil fehlerhafte Daten und Einträge vorhanden, was natürlich eine erschreckende Zahl ist.

Daher ist zunächst zu sagen, dass man falsche Einträge natürlich (mit Nachweis des Fehlers) selber als Betroffener zur Löschung veranlassen kann. Welche Daten in der Schufa vorhanden sind, kann man über die Schufa-Eigenauskunft erfahren. Bestehen also nachweislich falsche Einträge, ist die Schufa verpflichtet, diese sofort auf Antrag des Betroffenen hin zu löschen. Ferner gibt es noch die „neutralen“ Einträge, wie zum Beispiel ein vorhandenes Girokonto, ein Kredit oder ein Handyvertrag. Diese Einträge sind so lange in der Schufa vorhanden, bis der Vertragspartner, also die Bank oder das Mobilfunkunternehmen, die Löschung beantragt. Die Löschung geschieht also nicht seitens der Schufa automatisch, da diese natürlich nicht wissen kann, ob und wann ein Kredit erledigt wurde. Somit ist es bei solchen Einträgen üblich, dass diese nach Ende des Vertrages oder Auflösung des Kontos gelöscht werden.

Was ist aber mit den wirklich negativen Einträgen? Diese Einträge, wie zum Beispiel ein Mahnbescheid oder ein nicht erledigter Kredit, werden automatisch nach drei Jahren nach Begleichung der Schuld gelöscht. Ist die dem Eintrag in der Regel zugrunde liegende offene Forderung des Gläubigers erledigt, kann der Betroffene aber auch vor Ablauf der Frist von drei Jahren die Löschung beantragen. Er muss dazu nur bei der Schufa einen Antrag stellen und als Nachweis eine Löschungsbewilligung des Gläubigers beilegen. In der Praxis sieht es übrigens leider so aus, dass die automatische Löschung nach drei Jahren nicht greift. Daher sollte man sich sicherheitshalber stets selber um eine Löschung kümmern, wenn der Gegenstand der Eintragung keinen Bestand mehr hat.