Effektiver Jahreszins
Wenn man sich die Kreditangebote der Banken anschaut wird man feststellen, dass die Banken stets zwei Zinssätze angeben, nämlich den Nominalzinssatz auf der einen Seite und den Effektivzinssatz auf der anderen Seite.
Möchte man einen Zinssatz als Vergleichskriterium zwischen den unterschiedlichen Angeboten nutzen, dann sollte man auf jeden Fall den Effektivzinssatz zu Rate ziehen, denn der Nominalzinssatz beinhaltet ausschließlich die Höhe der Zinsen, welche die Bank verlangt. Der Effektivzinssatz hingegen beinhaltet alle Kosten, die neben den Zinsen mit dem Darlehen in Zusammenhang stehen. Das können zum Beispiel Bearbeitungsgebühren, Abschlussgebühren oder Kontoführungsgebühren sein. Zudem fließt auch die zeitlich „verschobene“ Verrechnung der Tilgung mit in den Effektivzinssatz ein, dazu gleich noch zur Verdeutlichung eine erweiterte Erläuterung. Seit einigen Jahres ist übrigens jede Bank aufgrund der Preisangabenverordnung, kurz als PangV bezeichnet, dazu verpflichtet, den effektiven Jahreszins auch anzugeben, damit der Kreditnehmer alle Kosten und deren Auswirkung auf die Gesamtbelastung kennt, und eben die Angebote besser vergleichbar werden, als wenn lediglich der Nominalzinssatz angegeben wird. In fast allen Fällen wird man feststellen, dass der effektive Jahreszins höher ist, als der Nominalzins. Dieses ist allerdings nicht ausschließlich mit anfallenden Bearbeitungsgebühren oder Kontoführungsgebühren zu erklären, denn selbstverständlich gibt es auch Darlehen, die keine zusätzlichen Gebühren aufweisen. Hier müsste der Theorie folgend dann also der Effektivzinssatz genauso hoch sein, wie der Nominalzinssatz.
Es kommt aber noch die Komponente der Tilgungsverrechnung hinzu, die sich erhöhend auf den effektiven Jahreszins auswirkt. Das die Tilgung bzw. die nicht zeitlich genaue Tilgungsverrechnung sich erhöhend auf den Effektivzinssatz auswirkt, ist recht einfach zu erklären. Nimmt man hier den Ratenkredit als Beispiel, dann wird diese Vorgehensweise besonders deutlich. Beim Ratenkredit werden die zu zahlenden Zinsen im Vorhinein auf die anfängliche Darlehenssumme berechnet. Das bedeutet in der Praxis, wenn man zum Beispiel einen Ratenkredit über 6.000 Euro aufnimmt, zahlt man für die gesamte Laufzeit von beispielsweise vier Jahren den Nominalzinssatz von acht Prozent. Und dieses, obwohl man die Darlehensschuld ja mit jedem Monat reduziert, wo man bereits eine Rate gezahlt hat. Da sich die Reduzierung der Darlehensschuld aber nicht in dem Sinne auswirkt, dass nun auch nur die Zinsen auf Basis der geringeren Darlehensschuld berechnet wird, zahlt man stetig für einen höheren Kreditbetrag Zinsen, als man eigentlich noch zur Verfügung hat, weil eben keine Tilgungsverrechnung stattfindet.
Statt nach einer Laufzeit von zwei Jahren nur noch Zinsen auf die Restschuld von 3.000 Euro zu zahlen, zahlt man also nach wie vor immernoch Zinsen auf Basis der Anfangsschuld von 6.000 Euro. Aus diesem Grunde weicht auch gerade beim Ratenkredit der effektive Jahreszins (insbesondere bei längeren Laufzeiten) deutlich vom nominalen Jahreszins ab. Liegt dieser zum Beispiel bei 3,9 Prozent, kann der Effektivzinssatz durchaus 6,9 oder 7,9 Prozent betragen. Aus diesem Beispiel heraus wird auch deutlich, warum es sinnvoll und auch notwendig ist, den Effektivzinssatz bei Angeboten zu vergleichen, und nicht den Nominalzinssatz. Es kann also mitunter möglich sein, dass ein Kreditgeber ein Darlehen zwar mit einem niedrigeren Nominalzins als ein anderer Kreditgeber anbietet, der Effektivzinssatz aber dennoch beim zweiten Anbieter niedriger und damit der Kredit günstiger ist.