Finanzierungsbestätigung

· Finanzierungsbestätigung

Im Rahmen einer Finanzierung ist es unter Umständen nötig, dass der Kreditnehmer gegenüber Dritten einen Nachweis erbringen muss, dass die Finanzierung auf jeden Fall auch durchgeführt wird, es also eine Kreditzusage seitens einer Bank gibt.

Diese Bestätigung seitens der Bank, dass ein Kredit bewilligt worden ist und in der Folge auch in Anspruch genommen werden kann, wird auch als Finanzierungsbestätigung bezeichnet. Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Finanzierungsbestätigung, nämlich auf der einen Seite die unwiderrufliche Finanzierungsbestätigung und auf der anderen Seite die Finanzierungsbestätigung, die unter dem so genannten banküblichen Vorbehalt gegeben wird. Verwendung findet die Finanzierungsbestätigung in erster Linie nicht im privaten, sondern im geschäftlichen Bereich. So verlangen zum Beispiel mitunter Geschäftspartner oder auch Verkäufer vom Kreditnehmer und Handelspartner einen Nachweis, dass dieser auch über die ausreichende Bonität verfügt, ein Darlehen von seinem Kreditinstitut zu erhalten. Von der Bedeutung her, nicht aber von der rechtlichen Konstruktion her, kann man daher die Finanzierungsbestätigung auch mit einer Bankbürgschaft vergleichen, denn in beiden Fällen wird für den Handels- oder Geschäftspartner des Kreditnehmers deutlich, dass dieser zumindest eine so große Bonität besitzt, dass die Bank ihm Geld leiht oder im Notfall mit einer Bürgschaftsverpflichtung „einspringen“ würde. Aus Sicht des Geschäftspartners ist das Einfordern einer Finanzierungsbestätigung übrigens durchaus verständlich, und zwar aus dem Grunde, dass Verhandlungen in der Regel einen sehr großen Zeit- und Arbeitsaufwand darstellen.

Würde sich zum Beispiel nach erfolgreichen Verhandlungen herausstellen, dass der Geschäftspartner gar kein Darlehen erhalten würde, um die notwendige Finanzierung einer Investition durchführen zu können, wäre für den anderen Geschäftspartner eine Menge an Zeit verloren, da aufgrund dieser Tatsache das Geschäft aller Voraussicht nach nicht zustande kommen würde. Die Aufgabe der Bank ist es natürlich auf der anderen Seite, vor dem Ausstellung einer solchen Finanzierungsbestätigung genau zu prüfen, ob der Kredit auch tatsächlich tragbar sein wird und somit vergeben werden kann, erst Recht, wenn es sich um eine unwiderrufliche Finanzierungsbestätigung handelt. Im Rahmen der Finanzierungsbestätigung bestätigt die Bank, dass sie auf der einen Seite den jeweiligen Kreditbetrag geprüft hat, und auf der anderen Seite natürlich auch vom Grundsatz her bereit ist, das Darlehen an den Kunden zu vergeben.

Zu dem Mittel der Finanzierungsbestätigung unter banküblichem Vorbehalt greifen die Kreditinstitute im Gegensatz zu der unwiderruflichen Finanzierungsbestätigung dann, wenn der Kreditnehmer zum Beispiel noch bestimmte Unterlagen einreichen muss, welche die Bank zur endgültigen Beurteilung des Kreditvorhabens benötigt. Dabei kann es sich zum Beispiel um Wertgutachten, erfolgte Prüfungen oder Baugenehmigungen handeln. Die Finanzierungsbestätigung ist übrigens nicht mit einem Darlehensvertrag zu verwechseln, denn alleine aufgrund der Entgegennahme einer solchen Bestätigung ist der Kunde noch nicht verpflichtet, dass Darlehen letztendlich auch von der Bank in Anspruch zu nehmen. Es handelt sich also lediglich um eine, übrigens in aller Regel zeitlich befristete, Zusage der Bank, dass aus ihrer Sicht einer Finanzierung nichts im Wege stehen würde.