Finazierungsabsicherung

· Finazierungsabsicherung

Den Begriff der Finanzierungsabsicherung kann man auf zwei unterschiedliche Arten verstehen. Auf der einen Seite kann Finanzierungsabsicherung eine Absicherung des Kreditausfallrisikos seitens des Kreditgebers bedeuten, also die Hereinnahme von Kreditsicherheiten.

Auf der anderen Seite kann sich natürlich auch der Kreditnehmer selber dagegen absichern, dass die Finanzierung aufgrund verschiedener möglicher Gründe nicht mehr wie gewünscht funktioniert, also die Darlehensraten nicht mehr aufgebracht werden können. Letztendlich dient natürlich die Finanzierungsabsicherung seitens des Kreditnehmers auch dem Kreditgeber, da dieser ein geringeren Risiko trägt, dass der Kredit vollständig ausfällt und dieser abgeschrieben werden muss. Mit der Finanzierungsabsicherung durch den Kreditgeber ist also die Entgegennahme von Sicherheiten gemeint. Die heute üblichen Kreditsicherheiten sind, je nach Art des in Anspruch genommenen Darlehens, zum Beispiel die Grundschuld, die Sicherungsübereignung, die Abtretung von Bezügen, oder auch die Bürgschaft einer anderen Person. Diese Kreditsicherheiten werden in dingliche (Grundschuld, Abtretung, Verpfändung und Sicherungsübereignung) und persönliche (Bürgschaft) Sicherheiten unterschieden und haben alle gemeinsam zum Ziel, dass die Bank die Sicherheit verwerten kann und somit ihr verliehenes Kapital zurück erhält, falls der Kreditnehmer die Darlehensschulden nicht mehr begleichen kann. Wie bereits kurz erwähnt, gibt es aber auch noch die Finanzierungsabsicherung seitens des Kreditnehmers.

Diese zielt darauf ab, dass der Verlust des Einkommens, der auf ganz unterschiedliche Weise erfolgen kann, finanziell ausgeglichen wird und somit auch in Zukunft die Kreditraten tragbar bleiben und der Kredit, wie vorgesehen, ordnungsgemäß zurück gezahlt werden kann. Hier gibt es aufgrund der verschiedenen Ursachen, warum das bisherige Einkommen des Kreditnehmers ganz oder teilweise ausfallen könnte, auch unterschiedliche Arten der Finanzierungsabsicherung. Die am häufigsten genutzte Absicherung, die übrigens auch sehr aktiv von den Banken als Kreditgeber angeboten wird, ist die Restschuldversicherung, auch unter dem Namen Restkreditversicherung oder Kreditversicherung bekannt. Diese Versicherung tritt in erster Linie dann ein, wenn der Versicherte, der in der Regel auch gleichzeitig der Kreditnehmer ist, versterben sollte. Damit dann nicht die Angehörigen für die Darlehensschulden verantwortlich sind, kann der Abschluss einer solchen Versicherung sinnvoll sein. Heute beinhalten die meisten Restkreditversicherungen auch noch einen Schutz bei Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit, welche ebenfalls zu einem Wegfall oder zu einer Reduzierung des Einkommens führen können.

Neben der Restkreditversicherung kann man die angesprochenen Risiken, also Todesfall, Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit oder auch langwierige Erkrankungen, natürlich auch mit einer jeweiligen Einzelversicherung absichern, die dann ebenfalls mit in den Bereich der Finanzierungsabsicherung fallen würde. Den Todesfall kann man finanziell beispielsweise mit einer Risikolebensversicherung absichern, die Berufsunfähigkeit durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine längere Krankheit, und somit eine Reduzierung des Einkommens oder gar einen Verdienstausfall (bei Selbstständigen), durch eine Krankentagegeldversicherung. All diese verschiedenen Arten der Finanzierungsabsicherung können zum einen auch als „allgemeiner“ Schutz, auch in anderen Situationen und fernab des Darlehens fungieren, und zielen zudem allesamt darauf ab, den teilweisen oder vollständigen Verlust des Einkommens mit der vereinbarten Leistung zu ersetzen.