Kredit Bürgschaft

· Kredit Bürgschaft

Im Bereich der Vergabe von Krediten verlangen die Banken oftmals eine Sicherheit vom Kreditnehmer, die im Schadensfall dazu dienen soll, den Verlust durch die nicht erfolgte Tilgung des Darlehens soweit wie möglich auszugleichen.

Es gibt eine Reihe von unterschiedlichen Kreditsicherheiten, wie zum Beispiel die Hypothek oder Grundschuld, die Verpfändung von Spar- oder Wertpapierguthaben, die Sicherungsübereignung, die Abtretung von Forderungen, oder die Bürgschaft. Während es sich bei den zuerst genannten Sicherheiten um so genannte dingliche Sicherheiten handelt, weil jeweils eine Sache als Sicherheit dient, handelt es sich hingegen bei der Kredit Bürgschaft um eine persönliche Kreditsicherheit. Das Wesen der Kredit Bürgschaft besteht darin, dass sich eine andere Person gegenüber dem Kreditgeber verpflichtet, für die Schulden des eigentlichen Kreditnehmers aufzukommen, also diese im Ernstfall zu begleichen, wenn der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Diejenige Person, welche die Bürgschaft geben möchte, wird auch als Bürge bezeichnet, während die Bank als Kreditgeber der Bürgschaftsnehmer ist. Man sollte sich allerdings sehr genau überlegen, ob und für wen man als Bürge fungiert, denn man steht durch eine Bürgschaft im Grunde als eine Art zweiter Schuldner für alle Verbindlichkeiten des eigentlichen Kreditnehmers ein.

Daher treten in der Regel auch nur Verwandte oder sehr enge Bekannte als Bürgen auf. Aber auch aus Sicht der Bank bzw. des Kreditgebers wird nicht jede Person als Bürge akzeptiert, sondern es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Für den Kreditgeber ist es sehr wichtig, dass der Bürge eine sehr gute Bonität hat und in finanzieller Hinsicht auch in der Lage ist, im Ernstfall die Forderungen der Bank zu begleichen. Als Nachweis wird daher auch vom Bürgen eine Schufa-Auskunft angefordert oder es werden Vermögensaufstellungen gefordert. Auch wenn man als Bürge eine Vereinbarung mit der Bank treffen kann, dass diese zunächst alle rechtlichen Mittel, wie Mahnverfahren, einstweilige Verfügung etc. ausschöpft, wenn der Kreditnehmer die Darlehnsraten nicht mehr zahlen will oder kann, so sieht es in der Praxis dennoch meistens so aus, dass sich die Bank sehr schnell an den Bürgen wendet, wenn der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt.

Wenn von einer Kredit Bürgschaft die Rede ist, dann wird auch sehr häufig der Begriff der selbstschuldnerischen Bürgschaft verwendet. Der Unterschied zwischen einer gewöhnlichen Bürgschaft und einer selbstschudnerischen Bürgschaft besteht in erster Linie darin, dass der Bürge bei der gewöhnlichen Bürgschaft zunächst die Zahlung der offenen Forderungsbeträge verweigern kann, und zwar so lange, bis der Kreditgeber alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft hat, was auch die mögliche Pfändung von Gegenständen des Kreditgebers mit einschließt, um die Forderung gegen den Kreditnehmer durchzusetzen. Erst nach allen erfolglosen Versuchen muss der Bürge zahlen. Bei der selbstschuldnerischen Kredit Bürgschaft ist es hingegen so, dass sofort auf den Bürgen Rückgriff genommen hat, da dieser auf die so genannte „Einrede der Vorausklage“ verzichtet hat. Aus den genannten Gründen akzeptieren die meisten Banken heute auch nur noch selbstschuldnerische Bürgschaften.