Lohn und Gehaltsprüfung bei Kreditvergabe

· Lohn und Gehaltsprüfung bei Kreditvergabe

Vom Grundsatz her ist es in Deutschland für sehr viele Personen und Unternehmen möglich, einen Kredit zur Finanzierung von Konsumwünschen oder für Investitionen zu erhalten. Bei den Privatkunden wird ein Darlehen in der Regel immer dann genehmigt, wenn die persönliche Kreditwürdigkeit stimmt, die man zum Beispiel anhand einer Schufa-Auskunft und dem allgemeinen Auftreten des Kunden „überprüfen“ kann.

Wichtig ist aber zusätzlich auch die wirtschaftliche Kreditwürdigkeit, die man anhand von Zahlen und Fakten rund um die finanzielle Situation des Kunden beurteilen kann. Zur Beurteilung dienen hierbei in erster Linie vorhandene Vermögenswerte wie Spar- oder Wertpapierguthaben, die dann allerdings höchstens als Kreditsicherheit genutzt werden können. Noch wichtiger für die Beurteilung, ob der Kunde aus finanzieller Sicht sich das Darlehen wird „leisten können“ ist die so genannte Lohn- und Gehaltsprüfung bei der Kreditvergabe. In den Bereich der Lohn und Gehaltsprüfung fallen zwei unterschiedliche Maßnahmen, die zur Überprüfung vom Kreditgeber zwar nicht zwingend vorgeschrieben sind, aber dennoch oftmals durchgeführt werden. Die erste Maßnahme kann darin bestehen, dass man überprüft, ob grundsätzlich ein regelmäßiges Einkommen vorhanden ist, und wenn ja, in welcher Form das Einkommen vorhanden ist. Damit ist gemeint, dass die Banken zwischen einem Gehalt als Arbeitnehmer und einem Einkommen aus selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit unterscheiden. Selbstständige und Freiberufler haben oftmals größere Probleme, trotz eine regelmäßigen Einkommen, einen Kredit zu erhalten, weil die meisten Banken noch immer der inzwischen veralteten Ansicht sind, dass ein Einkommensverlust als Selbstständiger wahrscheinlicher ist, als wenn man Angestellter ist.

Auch der Beruf spielt bei manchen Banken im Rahmen der Gehaltsprüfung eine Rolle, weil es natürlich Branchen gibt, wo die Arbeitnehmer deutlich eher von möglichen Entlassungen betroffen sind, als es in anderen Branchen der Fall ist. Zur Lohn- und Gehaltsprüfung bei der Kreditvergabe gehört ebenfalls, dass die Bank sich nachweisen lassen, was für eine Art Arbeitsverhältnis besteht, also ob man eine zeitlich befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag hat. Letztendlich bestehen manche Banken auch auf einen Gehaltsnachweis, der entweder in Form von aktuellen Gehaltsabrechnungen oder durch Eingänge auf dem Girokonto (Kontoauszüge) nachgewiesen werden kann. Nach der Überprüfung, ob und in welcher Art Einkommen vorhanden ist, stellen die meisten Banken als zweite Maßnahme im Rahmen der Lohn- und Gehaltsprüfung mit dem Kunden zusammen eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung auf.

Dieses ist daher sehr sinnvoll, weil nur so festgestellt werden kann, ob das vorhandene Einkommen bzw. die Einnahmen an sich ausreichend sind, um die zukünftige Kreditrate tragen zu können. Voraussetzung dafür ist, dass die Ausgaben unter der Höhe der Einnahmen liegen. Man kann also nicht sagen, dass ein hohes Einkommen automatisch bedeutet, dass man Kreditraten auf jeden Fall tragen kann, denn Einnahmen in Höhe von beispielsweise 5.000 Euro im Monat sind mitunter „nicht viel wert“, wenn diesen regelmäßige Ausgaben von 5.400 Euro gegenüber stehen. Im Rahmen der Ausgabenrechnung müssen demnach alle Kosten aufgeführt werden, die monatlich als Ausgaben behandelt werden, zum Beispiel Miete, Versicherungen, Benzin, Nebenkosten, Haushaltsaufwendungen, Freizeit, Telefon, Internet usw.. Nur wenn die Gesamtsumme aus den regelmäßigen Ausgaben und der späteren Kreditrate unterhalb der Summe der Einnahmen liegt, ist die Kreditvergabe auch wirtschaftlich vertretbar.