Öffentlich rechtliche Banken

· Öffentlich rechtliche Banken

Im Kreditgewerbe unterscheidet man die Banken auch nach den privaten und öffentlich rechtlichen Banken. Während zu den privaten Banken in erster Linie die Großbanken und zahlreichen Privatbanken zählen, fallen in erster Linie die Sparkassen und Landesbanken in den Bereich der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute. In Deutschland gibt es derzeit acht Landesbanken, die sich in erster Linie auch dadurch auszeichnen, kein Retailgeschäft zu betreiben.

Es handelt sich dabei um die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW), die BayernLB, die HSH Nordbank, die Landesbank Berlin (LBB), die Hessische Landesbank (Helaba), die NordLB, die SaarLB und die Westdeutsche Landesbank (WestB). Neben den Landesbanken, zählt auch die KfW-Bankengruppe des Bundes zu den öffentlich rechtlichen Banken. Die KfW (ehemals Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist eine so genannte Anstalt des öffentlichen Rechts und hat die Aufgabe, ihrerseits verschiedene Aufgaben wahrzunehmen, die durch einen öffentlichen Auftrag bestehen. Zu diesen vorrangigen Aufgaben der KfW-Bank gehört zum Beispiel, den Mittelstand zu fördern, Existenzgründer durch günstige Kredite zu unterstützen, die Vergabe von Investitionskrediten vornehmlich an kleinere und auch mittelständische Unternehmen und auch die Finanzierung des privaten Wohnungsbaus gehört zu den Aufgaben dieser öffentlich rechtlichen Bank in Deutschland. Es kann also nicht „Jeder“ ein Darlehen von der KfW bekommen, sondern die Nachfrage nach Krediten muss sich im Bereich der zuvor genannten Zielgruppen bewegen.

Die bekanntesten Kreditinstitute des öffentlichen Rechts sind sicherlich die rund 450 verschiedenen Sparkassen in Deutschland. Diese haben ebenfalls einen öffentlichen Auftrag, nämlich die Bevölkerung mit Krediten zu versorgen und den Verbrauchern auch die Möglichkeit zu bieten, am Zahlungsverkehr teilnehmen zu können. Auch bei den Sparkassen steht vor allen Dingen die Förderung des Mittelstandes an vorderster Stelle. Im Gesetzestext heißt es, die Sparkassen haben einen gemeinnützigen Auftrag, sollen also vom Grundsatz her eigentlich keinen Gewinn erzielen. Dennoch streben die Sparkassen heutzutage aus wirtschaftlichen Gründen inzwischen auch die Erzielung von Gewinnen an. Eine weitere Hauptaufgabe der Sparkassen ist die Förderung des Spargedankens in der Bevölkerung. Sparkassen gelten als öffentlich rechtliche Banken und zugleich auch als so genannte Universalkreditinstitute.

Das bedeutet, es werden seitens der Sparkassen alle heute am Markt befindlichen Finanzprodukte und Finanzdienstleistungen angeboten. Dazu zählen zum Beispiel Girokonten zur Nutzung des Zahlungsverkehrs, alle möglichen Formen der Geldanlage und verschiedene Finanzierungsarten. Vom Grundsatz her können alle Kunden, seien es natürliche oder juristische Personen, von der Sparkasse auch einen Kredit erhalten. Vom „kleinen“ Angestellten, über Studenten, Auszubildende, kleine und mittlere Unternehmen, den Körperschaften des öffentlichen Rechts (Gemeinden und Kommunen), bis hin zu Großunternehmen wird keine Gruppe von der Möglichkeit ausgeschlossen, über die diversen regionalen Sparkassen und deren Verbände ein Darlehen zu erhalten.

Neben den Landesbanken, der KfW-Bank und den Sparkassen zählt auch die Landesbausparkasse (LBS) zu den öffentlich rechtlichen Kreditinstituten. Diese vergibt Bauspardarlehen und wickelt den gesamten Bereich des Bausparens ab, den jeder Privatkunden auch nutzen kann und unter den Zuteilungsvoraussetzungen auch ein Bauspardarlehen nutzen kann. Auch die Hypothekenbanken fallen in den Bereich der öffentlich rechtlichen Banken. Diese geben Pfandbriefe aus, um dann mit dem so erhaltenen Kapital Hypothekendarlehen an andere Kunden vergeben zu können. Vom Grundsatz her kann jeder Kunden einen Kredit von den Hypothekenbanken erhalten.