Privat rechtliche Banken

· Privat rechtliche Banken

Im Bereich der Kreditinstitute unterscheidet man unter anderem nach den öffentlich-rechtlichen und den privat rechtlichen Banken. Zu den öffentlich-rechtlichen Instituten gehören in erster Linie die Sparkasse und Landesbanken, während in den Bereich der privat rechtlichen Banken im Grunde alle übrigen Kreditinstitute fallen, die keine vom Gesetz her vorgeschriebene Aufgaben zu erfüllen haben.

Grundsätzlich kann man die privat rechtlichen Banken nach Art der jeweiligen Rechtsform in vier Institutsgruppen einteilen, nämlich in die Großbanken, die Regional- und sonstigen Kreditbanken, sowie die Auslandsbanken und die Privatbanken (Privatbankiers). In Deutschland fallen derzeit noch fünf Banken in den Bereich der Großbanken, nämlich die Deutsche Bank, die Commerzbank, die Dresdner Bank, die Postbank und die HypoVereinsbank. Dabei ist die Dresdner Bank schon nicht mehr eigenständig und wurde von der Commerzbank übernommen, Ähnliches zeichnet sich für die Postbank ab, die von der Deutschen Bank übernommen werden soll. Die Großbanken zeichnen sich zum einen durch ihre internationale Geschäftstätigkeit aus, zum anderen sind sie in allen Geschäftsfeldern tätig, angefangen vom Privatkundengeschäft, über den Geschäftskundenbereich bis hin zu staatlichen Kunden und den Firmenkundenbereich.

Zu den Regional- und sonstigen Kreditbanken gehören derzeit in Deutschland rund 170 Unternehmen, die ihre Leistungen in erster Linie auf eine bestimmte Region beschränkt anbieten. Allerdings sind auch heute schon viele so genannte Regionalbanken als ein Teil der privat rechtlichen Banken schon bundesweit oder gar international tätig. Zu den Auslandsbanken zählen die Institute, die ihren Hauptsitz im Ausland haben, aber dennoch auch in Deutschland (im Inland) ihre Dienstleistungen anbieten. Auch die Privatbanken zählen zu den privat rechtlichen Banken und es handelt sich dabei in aller Regel um kleinere Institute, die nicht selten noch vom Gründer oder dessen Erben geführt werden. Diese Banken haben in der Regel auch nur einen Standort und kein Filialnetz wie die Großbanken.

Grundsätzlich ist es so, dass inzwischen alle Arten von privat rechtlich organisierten Banken sowohl ein Privatkunden- als auch Firmenkundengeschäft betreiben. Nur ganz wenige Privatbanken haben sich ausschließlich für die eine oder die andere Kundengruppe entschieden. Aus diese Grunde ist es auch so, dass etwas verallgemeinernd gesagt „Jeder“ von den privat rechtlichen Banken auch ein Darlehen erhalten kann. Es gibt also im Vorhinein keine Kundengruppe, die pauschal ausgegrenzt wird. Um von diesen Institutionen ein Darlehen zu erhalten, muss man als Kunde, ganz gleich ob als Privat- oder Geschäftskunde, in der Regel zwei Bedingungen erfüllen.

Zum einen muss man über konstante Einnahmen (Gehalt) verfügen, zum anderen darf keine negative Schufa vorhanden sein. Sind beide Bedingungen erfüllt, kann man im Grunde jederzeit ein dem Verwendungszweck entsprechendes Darlehen bekommen, wenn die Höhe der Kreditsumme zur aufbringbaren Rate passt. Auch wenn man allgemein behaupten kann, dass theoretisch jeder Kunde von den privat rechtlichen Banken, der über eine gute Bonität verfügt, auch einen Kredit bekommen kann, so gibt es bei manchen Privatbanken dennoch Ausnahmen. Diese nehmen nicht selten nur Personen als Kunden auf, die über ein Vermögen in bestimmter Höhe verfügen. Wer also zum Beispiel „nur“ 5.000 Euro an Guthaben besitzt kann bei diesen Privatbanken kein Kunde werden und somit auch keinen Kredit erhalten.