Sicherheiten

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Im rechtlichen Sinne ist eine Kredit Sicherheit nur ein Hauptzweck, deren Erfüllung einer Forderung, falls ein Schuldner nicht mehr zahlungsfähig ist, garantiert. So kann sich das Kreditunternehmen sicher sein, doch irgendwie wieder an ihr Geld zu kommen.

Die bekannteste Kredit Sicherheit ist wohl das Pfandrecht am eigenen Haus. Zudem gibt es aber auch das Pfandrecht an beweglichen Sachen, einen Eigentumsvorbehalt und den Schuldbeitritt. Dann bieten die meisten Kreditunternehmen noch Sicherheiten wie die Sicherungsübereignung, die Sicherungszession und die Bürgschaft an. Das Pfandrecht am eigenen Haus kann in Form einer Hypothek, einer Grund- und Rentenschuld oder einer Reallast sein. Die Hypothek ist wohl die meist genutzte Kredit Sicherheit. Das Haus gehört einem zwar, sollte man aber die Hypothek nicht zurückzahlen können, ist es das Eigentum des Kreditunternehmers. Das Pfandrecht an beweglichen Sachen soll den Kreditunternehmen die Möglichkeit geben, die Forderung des Schuldners zu verwerten, um diese Forderung auch zu bekommen. Der Eigentumsvorbehalt ist wohl das sicherste Modell der Kredit Sicherheiten. Hierbei behält sich der Verkäufer bzw. das Kreditunternehmen das Eigentum an der Sache bis zur vollständigen Erfüllung einer Forderung vor.

Die Sicherungsübereignung ist ähnlich wie das Pfandrecht, aber doch ganz anders. Bei der Sicherungsübereignung wird das Eigentum an das Kreditunternehmen in Form einer Einigung übertragen. Dabei bleibt das Eigentum aber im unmittelbaren Besitz des Kreditnehmers, aber im mittelbaren Besitz des Kreditgebers. Die Bürgschaft ist eine Form der Sicherheit, wie sie auch in anderen Sicherheitsanwendungen angewandt wird. Hier verpflichtet sich ein Dritter, die Schulden des Kreditnehmers zu übernehmen, sollte dieser zahlungsunfähig werden. Die Kredit Sicherheit kann also individuell getroffen werden. Bei dieser Auswahl müssen sich aber Kredit Unternehmen und Kreditnehmer einig sein, sonst kann es zu Problemen kommen. Kreditberater im Internet oder im Kreditunternehmen werden Sie sicherlich gerne beraten.

Neben den genannten Sicherheiten zählt auch die Kreditversicherung zu den Sicherheiten, die im Zusammenhang einer Kreditvergabe von den Banken verlangt werden können. Allerdings ist die Kreditversicherung keine materielle Sicherheit, wie zum Beispiel die Verpfändung von Guthaben oder auch die Hypothek, sondern dient im Prinzip nur zur Risikoabsicherung, falls der Kreditnehmer seine Kreditrate aus bestimmten Gründen nicht mehr zahlen kann. Die häufigsten und meistens auch versicherten Gründe sind Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit und auch der Tod des Versicherten ist mittels der Kreditversicherung finanziell abgesichert.

Die auch als Restkreditversicherung bekannte Kreditversicherung wird von diversen Kreditgebern sogar zur Bedingung gemacht, wenn der Kreditsuchende das Darlehen auch erhalten möchte. Eine weitere Sicherheit, die allerdings teilweise umstritten ist, ist die Abtretung der Lohn- und Gehaltsbezüge. Zwar darf die Bank das Gehalt des Kreditnehmers pfänden lassen, um bei Nicht-Zahlung der Kreditraten nicht auf den Forderungen sitzen zu bleiben, doch ist diese Sicherheit wenig Wert, wenn der Kreditnehmer die Raten aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit nicht mehr zahlen kann.