Vorfälligkeitszinsen

· Vorfälligkeitszinsen

Bei einem Kreditvertrag handelt es sich um ein zweiseitig bindendes Rechtsgeschäft. Aufgrund dieser Tatsache können Verträge auch nur dann vorzeitig beendet werden, wenn beide Seiten damit einverstanden sind oder wenn Gründe vorliegen, die eine einseitige Beendigung rechtfertigen.

Bei Kreditverträgen ist es so, dass diese in der Praxis nicht selten vorzeitig vom Kreditnehmer in dem Sinne beendet werden, dass eine Sondertilgung geleistet wird, und der Kreditbetrag dadurch schon vor Ablauf der eigentlichen Laufzeit zurück gezahlt wurde. Der Kreditgeber kann, muss aber grundsätzlich solche Sondertilgungen nicht zulassen. Im Bereich der Immobilienkredite ist es zum Beispiel so, dass dort Sondertilgungen in maximaler Höhe pro Jahr, beispielsweise maximal 10.000 Euro, vereinbart werden können. Fernab dieser möglichen Sondertilgung kann es für den Kreditnehmer aus bestimmten Gründen sinnvoll sein, gerade im Bereich der Immobilienfinanzierung, ein Darlehen vorzeitig vollständig zu kündigen. Das kann zum Beispiel dann aus Sicht des Kreditnehmers sinnvoll sein und diesem Zinsvorteile verschaffen, wenn die zu zahlenden Zinsen im Rahmen des aktuellen Darlehens höher sind als die Hypothekenzinsen, die derzeit am Markt für neue Kredite angeboten werden. Was für den Kreditnehmer ein Vorteil ist, stellt auf der anderen Seite für den Kreditgeber einen Nachteil dar, denn dieser verzichtet bei einer vorzeitigen Ablösung des Darlehens auf die „besseren“ Zinsen, die ihm eigentlich bis Ende der Darlehenslaufzeit noch zustehen würde.

Vergibt er nun das Darlehen wieder neu an einen anderen Kunden, dann erhält er weniger Zinsen als zuvor, verzeichnet also einen Zinsverlust. Aus diesem Grunde gibt es seitens der Bank in der Praxis auch nur zwei mögliche Verhaltensweisen, falls ein Kunde ein Hypothekendarlehen vorzeitig kündigen möchte. Die eine Verhaltensweise sieht so aus, dass die Bank generell einer vorzeitigen Kündigung nicht zustimmt. Rechtlich darf sie das, allerdings wird sie den Kunden dadurch wohl auf Dauer „verlieren“. Die Alternative besteht in der Berechnung von Vorfälligkeitszinsen. In diesem Fall ist die Bank zwar mit der vorzeitigen Kündigung seitens des Kreditnehmers einverstanden, aber den entgangenen Zinsgewinn möchte sie dennoch vom Kunden „erstattet“ bekommen, was in Form der zu zahlenden Vorfälligkeitszinsen geschehen soll. Die Höhe der Vorfälligkeitszinsen kann die Bank, natürlich in einem gesetzlich zulässigen Rahmen, selber festlegen, sodass man sich als Kreditnehmer vor der vorzeitigen Kündigung auf jeden Fall über die Höhe oder Berechnungsart informieren sollte.

Zum besseren Verständnis der Berechnung der Vorfälligkeitszinsen ein kurzes Beispiel: Angenommen, man zahlt für das bisherige Darlehen einen Zinssatz von sechs Prozent, wobei die Restlaufzeit des Darlehens noch bei zwei Jahren liegt und die Restschuld bei 50.000 Euro. Der aktuelle Hypothekenzinssatz liegt derzeit bei vier Prozent, also rund zwei Prozent niedriger, als beim in Anspruch genommenen Darlehen. Stimmt die Bank der vorzeitigen Kündigung zu, entgeht ihr also ein Zinsgewinn von zwei Prozent pro Jahr, und zwar auf Grundlage der Summe von 50.000 Euro für zwei Jahre, da die Bank den Betrag nun nur zu einem Zinssatz von vier Prozent neu verleihen kann. Die Vorfälligkeitszinsen könnten also bei einem Betrag von 2.000 Euro liegen, weil der Bank Zinsen in Höhe von zwei Prozent, für zwei Jahre, und für die Summe von 50.000 Euro verloren gehen.