Zinsbindungsfrist

· Zinsbindungsfrist

Die Zinsbindungsfrist ist ein temporär begrenzter Zeitraum während des Kreditvertrages, in der die Zinsen des Kredites festgeschrieben sind. Sind die Zinsen über die gesamte Laufzeit hinweg festgeschrieben, so spricht man von einem Festzinsdarlehen.

Üblich sind Zinsbindungsfristen von fünf, zehn, fünfzehn oder sogar zwanzig Jahren. Dabei gilt: je länger die Zinsen festgeschrieben sind, desto höher ist auch der Zinssatz. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist hat der Kreditnehmer zwei Möglichkeiten: der Kredit wird umgeschuldet, das heißt, es findet ein Bankenwechsel statt, bei dem meist hohe Ablösesummen gezahlt werden müssen, oder die Bank unterbreitet dem Kreditnehmer einen neuen Kreditvertrag, der die Konditionen des alten Finanzierungsplans überarbeitet und wiederholt festlegt. Innerhalb dieser Zinsbindungsfrist ist eine Sondertilgung, also eine Zahlung, die über die Vertragsvereinbarungen hinausgeht, nicht möglich, ohne dass der Kreditnehmer einen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung hat. Für Verbraucherkredite gilt dies nicht, Sondertilgungen sind jederzeit möglich.

Manche Kreditgeber erlauben inzwischen aber auch während einer Zinsbindungsfrist, dass der Kreditnehmer Sondertilgungen leisten kann, was sowohl für den Ratenkredit als auch für den Immobilienkredit zutrifft. Beim Hypothekendarlehen sind diese möglichen Sondertilgungen dann jedoch meistens vom Betrag her begrenzt, beispielsweise auf 10.000 Euro pro Jahr. Generell muss der Kreditnehmer ohnehin Einiges bedenken, falls er sich zu Beginn der Kreditaufnahme zwischen einer bestimmten Zinsbindungsfrist und einem variablen Zinssatz entscheiden kann.

Der Nachteil einer vereinbarten Zinsbindungsfrist kommt vor allem dann zum Tragen, wenn die Kreditzinsen allgemein nach der Darlehensaufnahme fallen. Denn dann ist der Kreditnehmer natürlich dennoch für den vereinbarten Zeitraum, beim Hypothekendarlehen sind das meistens fünf oder zehn, manchmal sogar bis zu 20 Jahre, an den vereinbarten Zinssatz gebunden. Insofern ist es nur dann ratsam, dass man aus Sicht des Kreditnehmers eine Zinsbindungsfrist vereinbart, wenn eher von zukünftig steigenden Zinssätzen ausgegangen werden kann.