Kredit für Arbeitslose

· Kredit für Arbeitslose

Leider ist es eine unumstrittene Tatsache, dass das Geld besonders knapp wird, wenn man arbeitslos ist. Die staatliche monatliche Unterstützung reicht im Grunde genau für die nötigen Ausgaben, Geld für neue Kleidung, ein Auto oder einen ausgiebigen Urlaub bleibt nicht übrig.

Doch im Normalfall werden Kredite an Arbeitslose nicht vergeben, eine der Mindestanforderungen der Banken ist unter anderem ein geregeltes und sicheres Mindesteinkommen, das Arbeitslosengeld bzw. die Sozialhilfe entspricht dieser Anforderung nicht. Auch die Sofortkredite im Internet sind nicht für Arbeitslose gedacht, ebenso wenig für Selbständige und Freiberufler. Wirbt eine Bank mit "Krediten auch in schwierigen Fällen", so sind damit im Normalfall negative Schufa-Einträge gemeint. Erwerbslose haben die Möglichkeit, sich einen kleinen Vorschuss auf die staatliche Zuwendung des nächsten Monats beim zuständigen Arbeitsamt zu holen, diese Vorschüsse sind jedoch nicht höher als 100 Euro und werden nicht in jedem Fall bewilligt.

Fernab der Tatsache, dass es ohnehin von seriöser Seite aus kaum möglich ist, bei vorhandener Arbeitslosigkeit aufgrund des nicht vorhandenen Einkommens einen Kredit zu bekommen, sollte man auch immer bedenken, dass es bei Arbeitslosigkeit oftmals ohnehin nicht möglich wäre, die Kreditrate zu zahlen. Denn viele Verbraucher kommen mit ihrem Arbeitslosengeld, und erst Recht natürlich mit ihren Harzt4-Bezügen, ohnehin kaum aus, sodass kein Geld zur Kredittilgung zur Verfügung stehen würde. Insofern übernehmen die Banken also eine Art Schutzaufgabe, wenn sie arbeitslosen Kunden keinen Kredit geben.

Was fernab dieser Regelung eine Überlegung sein kann ist, ein Darlehen über eine vergleichsweise geringe Summe, im Prinzip über maximal 1.000 Euro dann aufzunehmen, wenn ein dringend benötigter Gegenstand angeschafft werden muss, wie zum Beispiel ein Fernseher oder auch ein PC, der zum Bewerben genutzt werden muss. In diesem Fall kann die Kreditaufnahme aus finanzieller Hinsicht möglich sein. Hier sollte man jedoch darauf achten, dass die Laufzeit des Kredites nicht über den Zeitraum hinweg geht, in dem man noch Arbeitslosengeld I bezieht, denn im Gegensatz zum Bezug von ALG II lassen sich Kredite mit recht niedrigen Darlehenssummen vom Arbeitslosengeld I mitunter noch zurückzahlen.