Kredit Hypothek

· Kredit Hypothek

Mit einer Hypothek wird ein Grundstück pfandbrieflich belastet. Das heißt: Der Hypothekengläubiger, in den meisten Fällen eine Universalbank, zahlt dem Kreditnehmer einen gewissen Geldbetrag, der Kreditgeber wird zeitweise, zumindest bis der geliehene Betrag an den Hypothekengläubiger zurückgezahlt wurde, zum Miteigentümer der beliehenen Immobilie gemacht.

Hypotheken werden meistens von Banken vergeben, darunter vor allem von Bausparkassen, der öffentlich rechtlichen Grundkreditanstalt, von speziellen Hypothekenbanken und von anderen (Real)Kreditinstituten. Beschließt ein Kreditinteressent, eine Immobilie mit einer Hypothek zu belasten, sollten einige Dinge bedacht und beachtet werden: die Bank zahlt nicht 100 %, sondern nur 80 % des Wertes der Immobilie an den Kreditnehmer aus. Gleichzeitig wird eine hohe Besicherung verlangt, die zusätzlich zum effektiven Jahreszins gerechnet werden muss. Variable Zinssätze sind auf Grund der meist langfristigen Verträge bei Immobiliendarlehen nicht günstig, die Zinsen sollten vielmehr auf lange Zeit festgeschrieben und niedrig sein, niedrige Anfangszinsen wollen oft nur über hohe Folgekosten hinwegtäuschen. Natürlich wird vor Bewilligung eines Immobilienkredites die Bonität des Antragstellers genau geprüft, dazu muss ein Einkommensnachweis erbracht werden, eine Schufa-Auskunft wird eingeholt.

Heute hat die Hypothek als Sicherheit für einen Immobilienkredit zum größten Teil an Bedeutung verloren. Denn die Banken entscheiden sich fast nur noch für eine Grundschuld als Sicherheit. Die Grundschuld ist wie auch die Hypothek ein Grundpfandrecht, ist im Gegensatz zur Hypothek jedoch nicht streng akzessorisch. Das bedeutet, während die Bank sicherstellen muss, dass die Hypothek an die Kreditforderung gebunden ist, kann die Grundschuld quasi „global“ als Sicherheit für alle Forderungen der Bank gegenüber dem Kunden dienen und muss nicht nur auf die Absicherung des Immobilienkredites beschränkt sein.

Bei der Kredit Hypothek unterscheidet man zwei Varianten, nämlich einerseits die Briefhypothek und andererseits die Buchhypothek. Bei der Briefhypothek erfolgt neben der Eintragung der Hypothek als Belastung der Immobilie im Grundbuch zusätzlich noch die Ausstellung eines Hypothekenbriefes. Durch diesen kann die Hypothek bei Bedarf relativ einfach übertragen werden. Bei der Buchhypothek gibt es einen solchen Brief nicht, sodass bei einer möglichen Übertragung der Hypothek eine Änderung im Grundbuch vorgenommen werden muss.