Kredit Restschuldversicherung

· Kredit Restschuldversicherung

Nachdem ein Kredit beantragt, bewilligt und schließlich ausgezahlt wurde, besteht die weitere Möglichkeit bzw. manchmal die weitere Verpflichtung eines Zahlungsschutzes, einer Restschuldversicherung, die dem Kreditnehmer und vor allem dem Kreditgeber eine zusätzliche Absicherung bietet.

Restschuldversicherungen für Kredite treten bei bestimmten Vorfällen in Kraft, meist bei Todesfall, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit. Es ist jedoch je nach Versicherungsangebot stark unterschiedlich, welche Leistungen erbracht und welche Fälle versichert werden. Zwar locken die Versicherungen mit Hilfe in schweren Zeiten, was jedoch tatsächlich "schwere Zeiten" sind, liegt im Ermessen der Versicherung. So wird in der Regel bei mehr als einem Jahr Arbeitslosigkeit die Zahlung der versicherten Raten eingestellt. Auch wird nicht bei jeglichem Todesfall gezahlt, dazu gehört nicht auf psychischer Störung basierender Selbstmord, Tod durch Einfluss von Kernenergie, Tod in Folge von selbst herbeigeführten Krankheiten etc.. Der eigentliche Versicherungsschutz setzt nicht bei Abschluss des Kreditvertrages ein, sondern erst drei Wochen nach Fälligkeit der ersten Rate. Damit wäre eine bei Vertragsabschluss bereits bestehende Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit nicht versichert.

Generell sollte man sich also stets überlegen, ob der Abschluss einer Kredit Restschuldversicherung wirklich sinnvoll und notwendig ist. Vielfach gibt es diese Entscheidungsfreiheit aber gar nicht, weil manche Kreditgeber die Kreditversicherung als Bedingung vorgeben, damit man das Darlehen überhaupt bekommen kann. In solchen Fällen sollte man, sofern das möglich ist, den Anbieter wechseln, denn es ist im Prinzip ziemlich kundenfeindlich, wenn ein Kredit generell nur in Verbindung mit dem Abschluss einer Kredit Restschuldversicherung vergeben wird, selbst wenn der Kunde eine sehr gute Bonität nachweisen kann.

Besteht hingegen die Entscheidungsfreiheit, dann sollte man sich zunächst fragen, ob die durch eine Restkreditversicherung meistens versicherten Risiken, nämlich Todesfall des Kreditnehmers/Versicherten und Eintritt der Berufsunfähigkeit, nicht bereits durch andere Versicherungen abgedeckt sind. Besteht beispielsweise ohnehin bereits eine Risikolebensversicherung und auch eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit, so ist eine zusätzliche Kredit Restschuldversicherung im Prinzip überflüssig, da beide Gefahren, nämlich Tod und Berufsunfähigkeit, bereits anderweitig versichert sind. Sinnvoll ist die Kreditversicherung also vor allem dann, wenn noch kein anderweitiger Risikoschutz vorhanden sein sollte.