Kreditbedarf

· Kreditbedarf

Wenn ein Kredit aufgenommen wird, so geschieht dies im Normalfall aus einer finanziellen Eng- oder auch Notlage heraus, entweder muss ein Projekt finanziert, generell die Lebenssituation verbessert oder alte Schulden dringend bezahlt werden.

 

 

Der Kreditbedarf wird im Vorfeld vom Kreditinteressenten bzw. vom Kreditgeber errechnet. Dazu werden die laufenden Nebenkosten und Ausgaben des Antragstellers von seinem Eigenkapital abgezogen. Was nicht aus eigener Kraft finanziert werden kann ist der Kreditbedarf, den die Bank nach eingehender Bonitätsprüfung und eventueller Sicherheitenbestellung gewährt.

Der Kreditbedarf unterscheidet sich meist jedoch vom Valutierungsbetrag, denn bei und vor der Auszahlung werden einige Abzüge vorgenommen, der Nominalbetrag wird verringert. Dazu gehört zum Beispiel ein unter Umständen vereinbartes Disagio, das als eine erste Zahlung der Kreditnebenkosten und Zinsen angesehen werden kann. Zurückgezahlt werden muss jedoch nicht der Auszahlungsbetrag, sondern natürlich der Nominalbetrag, der auch im Kreditvertrag festgehalten werden muss. Bezüglich des Nominalbetrages werden auch die Zinsen und Gebühren berechnet, das Disagio darf allerdings im Jahr der Auszahlung vom Schuldner steuerlich geltend gemacht werden.