Kredit für Schüler

· Kredit für Schüler

Welcher Schüler kennt das nicht - auch noch der letzte Euro des Taschengeldes fließt in Diskobesuche, Handykosten, Zigaretten und Spritgeld. Wenn sich kein Nebenjob finden lässt und die Eltern zu keiner Taschengelderhöhung bereit sind wünscht sich manch ein Schüler, einfach einen Kredit aufnehmen zu können.

Leider ist es jedoch so, dass man für ein Kreditgeschäft volljährig, also achtzehn Jahre alt sein muss. Ebenso fordert der Geldgeber ein festes Arbeitsverhältnis und ein Mindesteinkommen - worüber Schüler eindeutig nicht verfügen. Banken und Kreditinstitute vergeben nur dann Kredite an Schüler, wenn die Eltern für das Kind bürgen können. Eventuell besteht die Möglichkeit, ein Girokonto mit Kreditlinie zu eröffnen, meistens müssen allerdings auch hierfür die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten bürgen. Daneben bestehen staatliche Fördermittel, die teilweise zinslos vergeben werden. Dazu gehört natürlich das BAföG, das nicht nur Studenten, sondern auch Schülern und Auszubildenden, die nicht mehr zuhause wohnen, zur Verfügung steht. Ebenso gibt es so genannte Bildungskredite, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung vergibt. Schüler, die in den nächsten zwei Jahren ab Antragstellung ihre Ausbildung beenden werden, können, wobei die Höhe des Verdienstes der Eltern uninteressant ist, pro Ausbildungsabschnitt bis zu 7.200 Euro erhalten. Der Kredit wird für höchstens für zwei Jahre bewilligt, eine Garantie, dass er bewilligt wird, besteht nicht.

Ein Kredit für Schüler ist also generell möglich, allerdings muss man genau differenzieren, für welche Schüler ein Kredit überhaupt in Frage kommt, und bei wem die Bank ein Darlehensgesuch immer ablehnen wird. Die erste Hürde ist stets die Volljährigkeit, denn nur wenn der Schüler bereits 18 ist, darf ein Kredit vergeben werden. Eine Ausnahme von dieser Regelung gibt es allerdings: Sollten sowohl die gesetzlichen Vertreter, in der Regel die Eltern, als auch das Vormundschaftsgericht der Kreditaufnahme des minderjährigen Schülers zustimmen, so darf auch an Personen unter 18 Jahre ein Darlehen vergeben werden.

Die zweite Hürde besteht dann anschließend in der Kreditwürdigkeit. Zwar werden Schüler in den meisten Fällen noch keinen negativen Schufa-Eintrag haben, aber ein Kredit impliziert natürlich das Zahlen einer monatlichen Kreditrate, und diese kann nur geleistet werden, wenn ein Einkommen vorhanden ist. Da Schüler allerdings oftmals noch bei den Eltern wohnen und daher nur sehr wenige oder gar keine Ausgaben haben, kann hier bereits eine Nebenjob ausreichend sein, um zu einem Mindesteinkommen zu führen, von welchem die Kreditrate gezahlt werden kann.