Kreditzusage
Nach Abschluss der Antragstellung, Antragbearbeitung und Prüfung der Bonität des Antragstellers erfolgt in aller Regel die sofortige Kreditzusage. Diese Kreditzusage sollte auf jeden Fall schriftlich erfolgen und dem Kreditnehmer nach Hause geschickt werden.
In diesem Schreiben, werden noch einmal die wichtigsten Details des Vertrages aufgezählt und festgehalten. Dazu gehört zum Beispiel Wiederholung der Angaben zur Person des Kreditnehmers, die Laufzeit, Art und Höhe des vergebenen Kredites, die Berechnung der Zinsen und Provisionen, die Kreditsicherheiten und die Art der Bereitstellung des kreditierten Geldes. Eventuelle Kreditzusagen, die auf Kredite ohne spezielle Laufzeit oder klar definierte Kündigungsregelungen gegeben werden, können seitens des Kreditgebers fristlos und auch grundlos zu jeder Zeit gekündigt werden. Je nach Vertrag hat der Gläubiger danach das Recht, das kreditierte Geld auf einen Schlag zurück zu verlangen. Die Kreditzusage muss also genauestens durchgelesen werden, danach sollte sie der Schuldner zu seinen Unterlagen heften und auf keinen fall wegwerfen, dieses Schreiben kann unter Umständen von großer Wichtigkeit vor Gericht werden.
Nicht verwechseln sollte man übrigens die Kreditzusage mit der Kreditauszahlung, vor allem was den jeweiligen Zeitpunkt betrifft. Besonders Direktbanken werben nämlich gerne mit der Bezeichnung „Kredit mit Sofortauszahlung“ oder einfach mit „Sofortkredit“. Nicht selten bezieht sich dieses „sofort“ dann allerdings nicht auf eine sehr schnelle Auszahlung des Darlehensbetrages, sondern vielmehr auf eine möglichst schnelle Zusage. Ferner ist es bezüglich der Kreditzusage von Direktbanken mittlerweile auch so, dass die Zusage nicht zwangsläufig schriftlich per Post erfolgt.
Mitunter ist es nämlich so, besonders wenn eine sehr schnelle Kreditzusage erwünscht ist, dass schon kurz nach dem Absenden des Online-Kreditantrages auf dem Bildschirm ein kleines „Popup-Fenster“ erscheint, in welchem der Antragsteller dann die Mitteilung erhält, ob sein Antrag auf das Darlehen abgelehnt oder genehmigt wurde. Etwas problematisch ist diese Methode natürlich von der rechtlichen Seite aus betrachtet, weil der Kreditsuchende so im Zweifelsfall nicht nachweisen kann, dass tatsächlich eine Kreditzusage erfolgt ist. Daher sollte man durchaus darauf bestehen, dass die Zusage auf schriftlich fixiertem Wege stattfindet.