Kreditwürdig

· Kreditwürdig

Als kreditwürdig gilt eine Person oder auch ein Unternehmen dann, wenn die Einhaltung des vorgeschlagenen Kreditvertrages erwartet werden kann. Die Kreditwürdigkeit wird auch als Bonität bezeichnet.

Um die Kreditwürdigkeit zu prüfen braucht der zukünftige Kreditgeber die persönlichen Daten des Antragstellers, genaue Auskünfte über das Arbeits- und Lohnverhältnis und die allgemeine Lebenssituation. Im Endeffekt zählt jedoch für Banken einzig die Einbringlichkeit des Kredites. Dazu werden komplexe wirtschaftliche und finanzpolitische Vorgänge geprüft, wie zum Beispiel Bilanzen inklusive Gewinn- und Verlustrechnung, Vermögensaufstellungen, kurz- und langfristige Erfolgsrechnungen, Finanzpläne und Liquiditätsbilanzen, Auskünfte über Anleihen im Ausland, der Kreditstatus und die allgemeinen Beschäftigungszahlen. Entsprechend seiner Zahlungsfähigkeit stuft die Bank die Kreditwürdigkeit des Antragstellers durch ein spezielles Ranking ein, das sich zum Beispiel auf einer Skala von A, was für einwandfreie Zahlungsfähigkeit steht, bis M, was Zahlungsrückstand heißt, bewegt.

Einen sehr wichtigen Teil der Prüfung, ob ein Antragsteller kreditwürdig ist oder nicht, nimmt die Schufa-Auskunft ein. In Deutschland nutzen die Banken vor allem zwei Kriterien zur Prüfung der Kreditwürdigkeit, nämlich den Einkommensnachweis und eben die Schufa-Auskunft. Ist diese negativ, wird fast nie ein Kredit vergeben, weil der Kunde dann als nicht kreditwürdig eingestuft wird. Dennoch ist die Prüfung der Kreditwürdigkeit natürlich in gewissem Umfang auch subjektiv geprägt und manchmal würden zwei unterschiedliche Kreditgeber die Kreditwürdigkeit sicherlich auch etwas differenziert einschätzen.

Denn auch wenn es sicherlich von den Banken meistens bestritten werden wird: Auch der subjektive Eindruck vom Kunden (dessen Auftreten und Erscheinungsbild) - zumindest wenn der Kreditantrag in der Geschäftsstelle und nicht im Internet gestellt wird – kann zumindest unbewusst einen Einfluss auf die Kreditwürdigkeit haben. Nicht zu verwechseln ist der Begriff kreditwürdig übrigens mit kreditfähig. Denn kreditfähig sein bedeutet lediglich, dass diese Person von Rechtswege aus generell dazu in der Lage wäre, einen Kredit zu erhalten, also volljährig ist.