Legitimationsprüfung
Die Legitimationsprüfung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil bei einem Kreditgeschäft oder auch einer Kontoeröffnung. Sie muss nach §154 der Abgabenordnung vom Kredit- bzw. Wertegeber durchgeführt werden.
Die Legitimationsprüfung gilt auch für Kontoinhaber und eventuelle Bevollmächtigte. Als Legitimationspapier wird bei Privatpersonen der Reisepass, der Personalausweis oder eine Meldebescheinigung akzeptiert, in jedem Fall muss die Identität zweifelsfrei nachgewiesen werden. An die Legitimationsprüfung schließt sich bei einer Kreditvergabe meist die Bonitätsprüfung an. Auch für das Einholen einer Schufa-Auskunft ist die Legitimationsprüfung natürlich nötig. Die Legitimationsprüfung wurde gerade im Hinblick auf Bevollmächtigte eingeführt, um Steuerhinterziehung bzw. das Verschwinden von Vermögen unter falschem Namen entgegenzuwirken. Aus diesen gründen kann kein Konto eröffnet, kein Kreditgeschäft abgeschlossen werden, wenn der Ausweis fehlt, ungültig, gefälscht oder nicht mehr lesbar ist.
Auch wenn man heute sehr viele Konten bereits online eröffnen kann, so sind die Banken selbstverständlich auch in dem Fall dazu verpflichtet, die Legitimation des Kontoinhabers festzustellen. Der Hintergedanke ist hier übrigens stets, dass es in Deutschland nicht erlaubt ist, dass ein Konto auf eine nicht existente Person eröffnet wird. In der Geschäftsstelle der Bank wird die Legitimationsprüfung schnell und einfach durch die Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses durchgeführt. Wenn man jedoch online ein Konto eröffnet, ist eine Prüfung auf diesem Weg natürlich nicht möglich.
In diesem Fall wird die Legitimationsprüfung in Form des so genannten Postident-Verfahrens durchgeführt. Das Postident-Verfahren funktioniert so, dass der Kontoinhaber mit seinen aus dem Internet ausgedruckten Unterlagen zu einer Postfiliale geht, und dort ebenfalls seinen Personalausweis vorlegt. Der Postmitarbeiter notiert dann die Daten des Ausweises und bestätigt, dass der Kontoinhaber persönlich vor ihm gestanden und der Ausweis vorgelegen hat. Die Ausweisdaten werden dann auch der entsprechenden Bank zusammen mit den Kontoeröffnungsanträgen zugesandt. Auf diese Weise ist es möglich, auch in den entferntesten Ländern ein Konto über das Internet zu eröffnen, wobei mitunter auch das Einsenden einer Kopie des Reisepasses reicht, je nachdem, in welchem Land die Bank ansässig sind und welche Gesetzte dort bezüglich der Legitimationsprüfung gelten.