Restschuld

· Restschuld

Wird ein Kredit aufgenommen und zwischen Bank und Kreditnehmer ein Kreditvertrag ausgehandelt, so ist ein Aspekt des Vertrages die Aushandlung der Zinsen und auf wie lange Sicht diese festgeschrieben sind. So ist es bei langfristigen Finanzierungen zum Beispiel üblich, die Zinsen auf fünf oder zehn Jahre festzuschreiben.

Bis dahin zahlt der Kreditnehmer eine monatliche, viertel- oder halbjährliche Rate, die gleich hoch bleibt und sich jeweils aus einem Zins- und Kreditkostensanteil sowie einem Tilgungsanteil zusammensetzt. Die Kreditsumme, die am Ende dieser festgeschriebenen Zeit, also nach fünf oder zehn Jahren der Kreditvertragslaufzeit, noch vom Schuldner zu zahlen ist, heißt Restschuld. Bezüglich dieser Restschuld hat der Kreditnehmer nun zwei Möglichkeiten: der Kredit kann mit Hilfe einer fremden Bank abgelöst, also umgeschuldet werden, wobei jedoch häufig hohe Ablösegebühren fällig werden, so dass sich der Wechsel nicht lohnen würde. In diesem falle kann der Kreditvertrag bei der alten Bank neu ausgehandelt werden, eventuell zu Gunsten des Kreditnehmers. Vor einem solchen Gespräch sollte sich der Kreditnehmer über die aktuelle Situation im Kreditgeschäft klar sein, damit Angebote bewertet und auch abgelehnt werden können.

Den Begriff der Restschuld kann man auch noch etwas allgemeiner definieren. Denn letztendlich ist die Restschuld immer derjenige Betrag, der dem Kreditgeber noch geschuldet wird. Somit nimmt die Restschuld also nach jeder Zahlung einer Kreditrate etwas ab. Nur vor der ersten Ratenzahlung ist die Darlehensschuld mit der Restschuld identisch. Dabei setzt sich diese Restschuld heutzutage fast immer aus zwei Teilen zusammen, nämlich aus der Kapitalschuld und der Zinsschuld. Denn der Kreditgeber möchte natürlich einerseits sein verliehenes Kapital zurückerhalten, andererseits aber auch Zinsen bekommen.

In Verbindung mit dem Begriff der Restschuld wird oftmals auch der Name Restschuldversicherung genannt. Dabei handelt es sich um eine spezielle Kreditversicherung, die von manchen Kreditgeber als Absicherung eines zu vergebenden Darlehens eingefordert wird. Das Hauptmerkmal der Restschuldversicherung ist, dass die Versicherungssumme mit der Restschuld identisch ist, also im Laufe der Kreditrückzahlung stetig abnimmt. Versichert sind bei einer solchen Restschuldversicherung fast immer der Todesfall des Versicherten, darüber hinaus können aber häufig auch die Risiken Arbeitslosigkeit und Berufsunfähigskeitsversicherung mit in den Versicherungsschutz aufgenommen werden.