Verzugszinsen

· Verzugszinsen

Wird ein Kreditvertrag ausgehandelt, so gehen beide Parteien zunächst einmal davon aus, dass das Geschäft auch eingehalten wird. Das gilt natürlich ins besondere für den Kreditnehmer, der je nach Vertrag bzw. Kreditart und Tilgungsplan monatlich, viertel- oder halbjährlich einer Zahlung, die sich entsprechend aus Tilgungs- und Zinsanteil zusammensetzt, Folge leisten muss.

Wird dieser Tilgungsplan und allgemein der Kreditvertrag nicht eingehalten, so fallen so genannte Verzugszinsen an, die der Schuldner zusätzlich zu den monatlichen Zinsen und den Kreditnebenkosten bezahlen muss. Da die Rate nicht bezahlt wurde, können auch die Verzugszinsen meist nur unter Schwierigkeiten bezahlt werden. Die Verzugszinsen an sich können, je nach Bank, ziemlich hoch sein, denn schließlich bedeutet ein sich im Zahlungsverzug befindender Schuldner für das Unternehmen nichts anderes als fehlendes Kapital, das vielleicht sogar schon anders verkalkuliert oder investiert wurde und jetzt nicht verfügbar ist.

Ob und in welcher Höhe die Banken letztendlich Verzugszinsen berechnen, liegt zum größten Teil in deren Ermessen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Berechnung von Verzugszinsen gibt es zwar nicht, aber natürlich werden sich die meisten Banken nicht entgehen lassen wollen, den entstandenen „Schaden“ bzw. das zeitweise dann quasi kostenlos überlassene Kapital ersetzen zu lassen. Allerdings zeigen sich die Banken durchaus verhandlungsbereit, wenn man als Kunde vernünftig darlegen kann, warum es zur Verzögerung der Ratenzahlung oder der Tilgung beim Kredit gekommen ist.

Mitunter lassen sich die Banken auch darauf ein, dass die Tilgung bzw. die Zinszahlung nachgeholt wird, sodass keine Verzugszinsen oder nur ein recht geringer Zinssatz berechnet werden. Nicht zu verwechseln sind die Verzugszinsen übrigens mit den Bereitstellungszinsen, die im Zusammenhang mit einem noch nicht in Anspruch genommenen Immobilienkredit auftreten können. Grundsätzlich können die Verzugszinsen übrigens bei fast jeder Art vom Darlehen in Erscheinung treten.