Warenkredit

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Warenkredite betreffen heutzutage nicht nur Händler, sondern auch die Privathaushalte. Bei der Auslieferung von Waren wird dem Kunden seitens des Verkäufers eine Zahlungsfrist, die in der Regel zwischen dreißig und 180 Tagen liegt, gewährt.

Der effektive Zinssatz von Warenkrediten errechnet sich aus dem ausgehandelten Skonto, also zum Beispiel 30 Tagen bzw. dem Zahlungsziel, und der Skontofrist, wie zum Beispiel 10 Tagen. Als Absicherung des Kredites wird meist der Eigentumsvorbehalt vom Kreditgeber gewählt. Das bedeutet, dass der Gläubiger seine Ware im selben Zustand zurückverlangen darf, wenn der Schuldner die Rechnung nicht begleichen kann. Warenkredite sind in der Regel eher teuer, meistens lohnt es sich sogar, einen Dispositionskredit oder Kontokorrent aufzunehmen bzw. das Dispo des Kontos auszulasten, und innerhalb der Skontofrist, die dem Schuldner immerhin einige Prozent der Rechnungssumme erspart, zu bezahlen. Gerade bei Lebensmitteln können Warenkredite schwer realisierbar sein, zumindest ist die Standardbesicherung, also die Rückgabe der Ware, keine Entschädigung für den Verkäufer.

Bei der Bezeichnung Warenkredit muss man aufpassen, dass man nicht eine Ratenzahlungsvereinbarung mit einem Lieferantenkredit verwechselt, denn beide Finanzierungsformen werden teilweise auch als Warenkredit bezeichnet. Den Lieferantenkredit gibt es im Prinzip nur zwischen Geschäftsleuten bzw. Händlern. Der Kredit beinhaltet, dass der Käufer einer Waren von seinem Lieferanten ein Zahlungsziel gestellt bekommt. Die gelieferten Waren müssen also nicht sofort bei Erhalt gezahlt werden, sondern beispielsweise erst 90 Tage später. Für den Käufer kann dieser Zeitaufschub sehr wichtig sein, da er so die Möglichkeit hat, bereits durch den Weiterverkauf der Waren Einnahmen zu erzielen, sodass er dann später damit die Lieferantenrechnung bezahlen kann.

Bei der Ratenzahlungsvereinbarung ist es hingegen so, dass diese meistens zwischen einem Gewerbetreibenden und einer Privatperson als Kunden getroffen wird. Das ist beispielsweise der Fall, wenn man als Privatperson bei einem Versandhaus Waren bestellt, und diese dann nicht sofort zahlen muss, sondern beispielsweise in Raten über die nächsten zwölf Monate hinweg verteilt. Auch hierbei handelt es sich um einen Warenkredit, weil die Waren mit einem Zahlungsziel an den Endverbraucher verkauft werden.