Briefgrundschuld

· Briefgrundschuld

Eine Briefgrundschuld ist eigentlich eine zusätzliche Absicherung der Banken vor dem Risiko, das kreditierte Geld nicht wieder zu bekommen. Denn eine Briefgrundschuld ist eine Schuldverschreibung, bei der der Gläubiger im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners das Recht hat, sich als Besitzer in das Grundbuch beim Grundbuchamt eintragen zu lassen.

Auf diese Weise versucht die Bank bzw. das Kreditinstitut, Schadensregulierung zu betreiben, sollte das Geld nicht zurückgezahlt werden. So ist zum Beispiel bei Immobilienkrediten der Vorgang des Schätzens des zu beleihenden Objektes für Bank und Kreditnehmer unumgänglich. Geht ein Objekt nach einem geplatzten Kreditgeschäft in das Eigentum der Bank über, so wird dieses meistens sofort weiterverkauft. Dementsprechend macht auch die obere Beleihungsgrenze von 80 % des rein theoretisch am Markt zu erzielenden Preises des Objektes Sinn. Bei kurzfristigen Kleinkrediten ist eine Briefgrundschuld nicht vorgesehen, sie greift vor allem bei langfristigen und großen Krediten.

Neben der Briefgrundschuld gibt es noch die so genannte Buchgrundschuld. Beides sind so genannte Grundpfandrechte, die nahezu ausschließlich als Sicherheit im Zuge einer Immobilienfinanzierung dienen. Der Unterschied zwischen der Briefgrundschuld und der Buchgrundschuld ist lediglich, dass bei der Briefgrundschuld neben der Eintragung ins Grundbuch, die auch hier erfolgt, zusätzlich noch ein Brief über die Grundschuld ausgestellt ist. Der Vorteil ist, dass diese Grundschuld leichter übertragbar ist, nämlich durch die Übertragung des Grundschuldbriefes. Der Nachteil ist jedoch, dass der Inhaber des Grundschuldbriefes nicht immer identisch mit der Person ist, die im Grundbuch eingetragen ist.

Von einem Grundpfandrecht spricht man sowohl im Zusammenhang mit der Brief- als auch mit der Buchgrundschuld deshalb, weil der Inhaber der Grundschuld, meistens eine kreditgebende Bank, in bestimmten Situationen das Recht hätte, sich aus dem Wert der Immobilien zum Ausgleich offenere Forderungen zu bedienen. Das bedeutet konkret, die Bank dürfte die Immobilie zwangsversteigern lassen, wenn der Kreditnehmer die Kreditraten nicht mehr zahlt. Früher wurde übrigens vor allem die Hypothek als Grundpfandrecht genutzt, doch schon seit mehr als zehn Jahren wird die Grundschuld mittlerweile von den Banken bevorzugt.