Disagio
Das Disagio ist ein Fachbegriff aus der Bankensprache und meint den Abschlag, der von einem Nominalbetrag abgezogen wird. Angegeben wird das Disagio in Prozent. Das Disagio kommt zum Beispiel bei der Ausgabe von Krediten oder Wertpapieren zum Einsatz, bei Krediten wird es als eine Art Vorauszahlung der Kreditnebenkosten angerechnet.
Wird zum Beispiel ein Kredit von 200.000 Euro bewilligt, wobei ein Disagio von 5 % im Vorfeld vereinbart wurde, so beträgt die Differenz zum Nominalbetrag 10.000 Euro. Es werden real also nur 190.000 Euro an den Kreditnehmer ausgezahlt, obwohl 200.000 kreditiert wurden. Diese 200.000 muss der Schuldner auch zurückzahlen, auch die Zinsen und Nebenkosten belaufen sich auf den vollständigen Kreditbetrag. Die Bank betrachtet das Disagio als erste Absicherung und Vorschuss auf Zinsen und Gebühren. Damit ist die Belastung der Rückzahlung für den Schuldner vorerst gesenkt. Das Disagio kann auch steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Konditionen des Kreditvertrages eingehalten wurden, allerdings nur im Jahr der tatsächlichen Auszahlung.
Vereinfacht ausgedrückt ist das Disagio also ein Abschlag, der in der Regel als Ersatz für einen Zinssatz bzw. für einen Teil des Zinssatzes veranschlagt wird. Im Wertpapierbereich ist das Disagio allerdings spätestens seit der Abgeltungssteuer aus dem Jahre 2008 kaum noch interessant, da nun auch Kursgewinne in vollem Umfang zu versteuern sind. Im Kreditbereich wird das Disagio mitunter noch genutzt, weil es im Jahr der Berechnung vom gewerblichen Kreditnehmer steuerlich geltend gemacht werden kann. Sowohl im Anlage- als auch im Darlehensbereich muss man als Kreditnehmer oder Anleger auf ein eventuelles Disagio achten, weil dieses mitunter einen nicht unerheblichen Kostenfaktor darstellen kann.
Wie das Disagio dann in der Praxis im Kreditsektor noch angewendet wird, soll kurz das folgende Beispiel zeigen. Angenommen es wird ein Immobilienkredit über 150.000 Euro vergeben. Der „normale“ Zinssatz würde 4,25 Prozent betragen, die der Kreditnehmer über die Laufzeit von zehn Jahren zahlen müsste. Alternativ könnte die Bank nun auch ein Disagio von drei Prozent anbieten, was dazu führen würde, dass dem Kunden statt den beantragten 150.000 Euro nur 145.500 Euro ausgezahlt wird. Im Gegenzug würde der Zinssatz dann sinken, und zum Beispiel statt 4,25 Prozent nur noch 3,95 Prozent betragen.