Realkredit
Ein Realkredit ist ein Gegensatz zu den ungedeckten Blankokrediten, denn es wird eine Besicherung gefordert. Bei Realkrediten handelt es sich um eine Grundbriefschuldverschreibung, mit der der Kreditgeber das Recht hat, sich als Besitzer im Grundbuch eintragen zu lassen.
Dies gilt natürlich vor allem für Immobilienkredite, an einer Schuldverschreibung kommt der Kreditnehmer eigentlich nicht vorbei. Realkredite können in den unterschiedlichsten Formen und damit natürlich auch zu den verschiedensten Konditionen vorkommen, der Kreditnehmer hat also, zu seiner eigenen Sicherheit und der Sicherheit seines Kapitals, die Pflicht, Angebote genau zu prüfen und zu vergleichen. Bei den schufalosen Sofortkrediten im Internet wird als Absicherung übrigens nur ein (teil)pfändbares Einkommen vorausgesetzt, etwaige überschreibungen von Immobilien oder Versicherungen werden bei Zahlungsunfähigkeit nicht vorgenommen. Realkredite werden von den meisten Universalbanken, aber auch speziell von Bausparbanken angeboten.
Generell bezeichnet man demnach nahezu jeden Kredit als Realkredit, der durch eine Grundschuld oder eine Hypothek abgesichert ist. Aber noch ein Merkmal muss vorhanden sein, damit von einem „echten“ Realkredit gesprochen werden kann. Und zwar gibt es bei den Banken bestimmte Beleihungsgrundsätze, die im Zuge einer Immobilienfinanzierung wichtig sind. Banken dürfen nämlich nicht ohne Weiteres einhundert Prozent eines Immobilienkredites mit einer erstrangigen Grundschuld besichern, sondern es muss stets auf den möglichen Beleihungswert geachtet werden. Was das konkret heißt und wie der Realkredit dann mit einbezogen wird, wird am besten an einem Beispiel deutlich.
Angenommen, eine zu finanzierende Immobilie hat einen Wert von 300.000 Euro. Der neue Eigentümer benötigt zur Finanzierung ein Bankdarlehen über 280.000 Euro. Nun darf die Bank nicht die vollen 300.000 Euro als Sicherheit ansetzen, sondern nach den Beleihungsgrundsätzen dürfen meistens nur etwa 60 Prozent angesetzt werden, was in diesem Fall 168.000 Euro wären. Die Bank vergibt dann also nur 168.000 Euro der 280.000 Euro Gesamtkreditsumme als erstrangiges Darlehen, welches dann als Realkredit bezeichnet werden kann. Alle weiteren Darlehen sind anderweitig besichert oder werden teilweise blanko vergeben.