Forward Darlehen

· Forward Darlehen

Wird ein Kreditantrag gestellt und schließlich ein Kreditvertrag ausgehandelt, so wird unter anderem auch festgelegt, auf wie lange Zeit die Zinsen des genommenen Darlehens festgeschrieben sind. Generell gilt: je länger die Zinsen festgeschrieben sind, desto höher ist der Zinssatz auch.

Bei einem Forward-Darlehen hat der Kreditnehmer nun das Recht, sich günstige Zinsen am Markt zu sichern, auch wenn die Zeit der Zinsanbindung noch nicht verstrichen ist. Der alte Kreditvertrag läuft dann zum vereinbarten Termin aus, die gewählten Zinsen werden, auch wenn sich der Markt in der Zwischenzeit verändert haben sollte, zur Grundlage des neuen Kreditvertrages. Der Nachteil ist, dass der Kreditnehmer die gewählten Zinsen ab dem Zeitpunkt, zu dem er sie festlegt, auch bezahlen muss, unter Umständen auch zusätzlich zu den laufenden Zinsen und Kreditnebenkosten des alten Kreditvertrages. Unter Umständen kann eine Schuldner- oder Kreditberatung, die zum Beispiel bei den Verbraucherzentralen umfassend angeboten werden, kostenlos sind und einen guten überblick über alle Kosten einer eventuellen Ablöse oder eines neuen Kreditvertrages verschaffen, helfen.

Nahezu ausschließlich zum Einsatz kommt das Forward Darlehen übrigens im Bereich der Immobilienfinanzierung, konkret in der Sparte der Anschlussfinanzierung. Und zwar bietet sich die Nutzung eines solchen Forward Kredites immer dann an, wenn man bereits einen Immobilienkredit nutzt, dessen Zinsfestschreibung innerhalb der nächsten 24 Monate ablaufen wird. Zudem muss dann für die sinnvolle Nutzung eines Forwarddarlehens noch ein weiterer Faktor hinzu kommen. Es sollte nämlich davon ausgegangen werden können, dass die Hypothekenzinsen bis zur Fälligkeit des bisher vom Kreditnehmer noch genutzten Immobilienkredites ansteigen werden.

Denn nur unter dieser Voraussetzung kann sich der Abschluss eine Forward Darlehens überhaupt rentieren. Sollten die Zinsen hingegen nicht steigen, so ist das Forward Darlehen in dem Sinne ein Verlustgeschäft, als dass der Kreditnehmer durch den Zinsaufschlag von rund 0,40 Prozent dann einen höheren Zinssatz zu zahlen hat, als wenn er einfach gewartet hätte, bis das jetzigen Darlehen fällig geworden ist, und dann eine „ganz normale“ Anschlussfinanzierung zum dann aktuellen Zinssatz vorgenommen hätte.