Kreditvertrag
Ein Kreditvertrag ist, zumindest nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist, sowohl für Kreditnehmer als auch für Kreditgeber verbindlich, er legt alle wichtigen Konditionen fest.
Im Kreditvertrag unbedingt enthalten sein müssen die Höhe der Zinsen, die Laufzeit, die komplette Auflistung sämtlicher Kosten, Fristen, Provisionen und Gebühren oder sonstiger Zahlungsverpflichtungen seitens des Kreditnehmers, Möglichkeiten zur Umschuldung und vorzeitigen Tilgung, die der Schuldner einzuhalten hat. Durch das Unterzeichnen des Kreditvertrages erkennt der Schuldner auch die jeweiligen AGBs der Bank bzw. des Kreditinstitutes an. Der Kreditnehmer sollte auf jeden Fall genug Zeit lassen, den Kreditvertrag genauestens zu prüfen und bei eventuellen Unklarheiten nachzufragen. Bei Kreditverträgen, die Kosten unübersichtlich aufstellen, ist besondere Vorsicht geboten, meistens empfiehlt es sich, aus dem Kreditgeschäft zurückzutreten, denn in solchen Verträgen lauern in der Regel versteckte Gebühren. Dem entsprechend sollte es dem Kreditnehmer nicht "peinlich" sein, Fragen doppelt zu stellen, wenn noch weiterhin Unklarheiten bestehen. Denn es ist immer noch besser, von einem Bankangestellten als etwas begriffsstutzig eingestuft zu werden, als sich völlig planlos zu verschulden.
Nicht verwechselt werden sollte der Kreditvertrag übrigens mit dem Kreditantrag oder gar mit einer Kreditanfrage. Denn nach wie vor haben viele Verbraucher die Befürchtung, dass wenn sie sich beispielsweise online ein Angebot einholen, dies bereits schon die Verpflichtung mit sich bringen würde, den Kredit dann auch abzuschließen, falls der Kreditgeber positiv auf die Anfrage reagieren würde. Dem ist jedoch keinesfalls so, denn eine solche Anfrage bzw. das Einholen eines Angebotes ist zunächst unverbindlich und sollte darüber hinaus übrigens auch kostenlos sein.
Selbst wenn man einen Schritt weiter geht und einen Kreditantrag ausfüllt, ist auch das noch kein verbindlicher Kreditvertrag. Denn erst dann, wenn ein Vertrag erstellt und auch von beiden Parteien unterschrieben worden ist, handelt es sich auch um einen rechtsverbindlichen Kreditvertrag. Dieser kann mitunter sogar noch bis zu 14 Tage nach der erfolgten Unterschrift widerrufen werden (Widerrufsfrist), falls noch keine Auszahlung der Kreditsumme vorgenommen worden ist. Ein Kreditvertrag ist vom Grundsatz her auch dann gültig, wenn er nur mündlich abgeschlossen wurde.