Lombardkredit

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Der Lombardkredit ist ein kurzfristiger Realkredit. Besichert wird er durch ein Pfandrecht an einer beweglichen Sache oder einem verbrieften Recht, Faustpfand genannt. Der Zinssatz beim Lombardkredit wird speziell von der Zentralbank festgelegt und hieß früher Lombardsatz, wurde aber durch die Zuständigkeit der Europäischen Zentralbank durch den Spitzenrefinanzierungssatz abgelöst.

Die Aushandlung eines Pfandrechtes erfolgt bei Vertragsabschluss. Durch die übergabe der später gepfändeten Mobilie oder Immobilie wird der Kreditgeber Besitzer, aber nicht Eigentümer des Objektes. Auch beim Lombardkredit wird, wie bei allen objektbezogenen Darlehen, nicht der volle Wert der beliehenen Sache ausgezahlt, sondern nur etwa 60- bis 80 % des am Markt zu erzielenden Preises. Hinzu kommt ein eventuell ausgehandeltes Disagio, das jedoch im Fall von Lombardkrediten nur bei einer Fremdnutzung der beliehenen Immobilie steuerlich geltend gemacht, das heißt als Werbungskosten abgesetzt werden.

Bekannt ist der Lombardkredit vor allem als ein Darlehen, welches die Banken selbst zur Verfügung gestellt bekommen, und zwar von der jeweils zuständigen Zentralbank. Im Falle der deutschen Banken wäre das demzufolge die Europäische Zentralbank (EZB). Die EZB würde dann beispielsweise im Rahmen ihrer Funktion als Kapitalverleiher an die Banken einen Kredit vergeben, der durch vorhandene Wechsel abgesichert ist. Die Bank erhält also vereinfacht dargestellt von der EZB beispielsweise einen Kredit über zehn Millionen Euro, und muss diesen Betrag dann durch eine Übertragung von Wechseln auf die EZB absichern, die sich im Eigentum der Bank befinden.

Sinnvoll ist diese Maßnahme deshalb, weil diese Wechsel ihr Fälligkeitsdatum meistens noch nicht erreicht haben, sodass die Bank den Wechsel aktuell noch nicht „zu Geld machen“ kann. Aber auch manche Banken vergeben durchaus an Kunden einen Lombardkredit, und zwar in Form eines Effektenlombardkredites. In diesem Fall vergibt die Bank ein Darlehen an den Kunden und dieser verpfändet im Gegenzug börsenfähige Wertpapiere an die Bank. Diese Wertpapiere werden auch als Effekten bezeichnet, daher auch der Name Effektenlombardkredit.